keep calm and do yoga

Präventionskonzept CoVid 19

Wir als Yogastudio YOGAlicious – Sabine Markut sind uns unserer Verantwortung bewusst und halten uns an die aktuellen Vorschriften und Verordnungen bezüglich CoVid19 vom Bundesministerium für Gesundheit und dabei brauchen wir deine Hilfe.

NEU: 2G Regelung

Ab 8.11.2021 gilt die 2G Regel.

Geimpft oder Genesen…Bitte zeige uns den entsprechenden Nachweis bei jedem Kurs unaufgefordert vor. Wir werden diese sensiblen Daten nicht speichern und daher müssen wir es immer wieder kontrollieren.

Geimpft:

    • Zweitimpfung, die max. 360 Tage zurückliegen darf (zwischen Erst- und Zweitimpfung müssen mind. 14 Tage verstrichen sein) oder
    • Einmalimpfung (Johnson & Johnson), ab dem 22. Tag nach der Impfung; die Impfung darf max. 270 Tage zurückliegen oder
    • Impfung, sofern mind. 21 Tage vor der Impfung ein positiver PCR-Test bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag; die Impfung darf max. 360 Tage zurückliegen oder
    • weitere Impfung („Auffrischungsimpfung“), die max. 360 Tage zurückliegen darf (zwischen der Auffrischungsimpfung und der vorherigen Impfung müssen mind. 120 Tage verstrichen sein, bei der Einmalimpfung mind. 14 Tage)

Genesen:

    • Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder
    • ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die mittels PCR-Test bestätigt wurde oder
    • Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde

Übergangsregelung bis inkl 5. Dezember 2021:

    •  Die Verpflichtung zur Vorlage eines 2-G-Nachweises gilt nicht für Personen, die einen Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 und einen negativen PCR-Test (max. 72 h alt) vorweisen können.

Anmeldung

Um dir einen Platz zu sichern, ist es wichtig, dass du dich dafür anmeldest und ganz besonders wichtig auch wieder rechtzeitig abmeldest, wenn du verhindert bist, damit jemand von der Warteliste nachrücken kann. Die Teilnehmerzahlen sind beschränkt damit auch während der Praxis Abstand gehalten werden kann.

Die Online Kurse und Live Übertragungen wird es auch weiterhin geben, damit du für dich die Beste Variante auswählen kannst für deine Praxis.

 

Allgemeine Maßnahmen: 

    • Es werden alle von der Regierung vorgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt und kontrolliert!
    • Es werden nur Personen mit entsprechendem Nachweis lt. aktuell gültiger Verordnung eingelassen. Die Kontrolle erfolgt durch die Mitarbeiter
    •  Die Teilnehmer müssen sich vorher über ein Buchungssystem anmelden, wodurch die Platzzahlen beschränkt werden. Weitere Anmeldungen sind nicht möglich. Dadurch werden die Kunden auch gleich registriert und der Aufenthaltszeitraum festgehalten.
    • Zusätzliche 2 Händedesinfektionsspender in den Trainingsbereichen
    • Zusätzliche Reinigungen der Oberflächen – statt einer kompletten Reinigung täglich werden die Oberflächen immer wieder gereinigt.
    • Es werden Hinweisschilder im ganzen Studio angebracht, die die Kunden auf die Maßnahmen und deren Einhaltung hinweisen
    • Kunden, die offensichtlich krank wirken werden nicht eingelassen.
    • Vor und nach jeder Einheit werden die Trainingsräumlichkeiten quer gelüftet.
    • Teilnehmer sind angehalten ihre eigenen Yogamatten mitzubringen bzw. ein großes Handtuch um sie auf vorher desinfizierte Leihmatten drüber zu legen.
    • Sämtliche Dienstnehmer werden in diesen Maßnahmen und Abläufen unterwiesen und können die Leitung des Besucherstromes übernehmen.

Unsere Empfehlungen

Wir möchten dir hier ein paar Empfehlungen für deine Yogapraxis aussprechen. 

    • Bitte die Hände desinfizieren und/oder waschen. Direkt beim Haupteingang  und beim Eingang zum großen Saal sind kontaktlose Desinfektionsmittelspender für dich montiert und  du kannst dich einfach selbst bedienen. 
    • Bitte bring deine eigene Yogamatte mit. Wenn du keine hast, kannst du eine gute Matte bei uns im Studio kaufen.
    • Natürlich kannst du auch Matten ausborgen. Wir empfehlen dir, ein Yogatowel als Mattenauflage zu verwenden. Das passt auf die  Yogamatte und ist gleichzeitig rutschfest. Auch das kannst du bei uns im Studio kaufen und wenn du oft unterwegs bist, ist es viel leichter zu transportieren als die eigene Matte immer mitzunehmen (meine Erfahrung). Bitte reinige die gebrauchte Matte trotzdem vor und nach Gebrauch mit Mattenreiniger.
    • Wir empfehlen dir dein eigenes Augenkissen zu verwenden. Auch das kannst du direkt im Studio erwerben.
    • Wir empfehlen dir, bereits in deinem Yogaoutfit ins Studio zu kommen und die Garderobe nur zum Schuhe ausziehen zu benutzen. Dusche und WCs können nach wie vor ganz normal benutzt werden.
    • Wenn du dich krank fühlst oder COVID 19 Symptome zeigst, bleib lieber zuhause. Du kannst auch von zuhause aus eine Atemübung oder eine Meditation mit uns im Online Portal machen.
    • Wir empfehlen dir einen PCR Test zu machen, wenn du verschnupft bist, bevor du dann wieder zum Yoga kommst.

Eigenverantwortung

    • Jegliche Teilnahme am Yogaangebot erfolgt in eigener Verantwortung, dies betrifft auch und besonders alle einer Risikogruppe angehörigen Personen.
    • Alle Teilnehmer*innen sind aufgerufen und verpflichten sich, verantwortlich zu handeln und stets alle Maßnahmen zu beachten und mitzutragen, die eine Weiterverbreitung des COVID19 Virus minimieren können.

Kommunikation und Contact Tracing:

    • Das Präventionskonzept wird auf der Yogalicious Homepage platziert.
    • Durch unsere digitalen Teilnehmerlisten auf Eversports werden alle TeilnehmerInnen registriert und im Falle einer Infektion informiert.

    Häufige Symptome der Sars-Covid Infektion:

      • (trockener) Husten
      • Fieber
      • Halsschmerzen
      • Schlappheit/Müdigkeit
      • Störung/Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns

    Maßnahmen beim Auftreten der Sars-Covid Infektion:

    1. Einstufung als Kontaktperson

    Die Einstufung erfolgt durch die zuständige Gesundheitsbehörde. Weitere Schritte werden von der Behörde festgelegt.

     2. Kontaktperson melden

    Bei einem positiven Coronafall werden alle Personen, die mit der entsprechenden Person Kontakt im Studio hatten, an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Durch das Online Buchungssystem ist das einfach nachvollziehbar und möglich.

    3. Covid-19 Test machen

    Sobald ein Trainer oder eine Trainerin Als KP1 oder KP2 eingestuft wird, wird ein Test gemacht und/oder der/die betroffene TrainerIn begibt sich in Quarantäne.

    4. Kommunikation an alle Kursteilnehmer

    Alle Kursteilnehmer, die mit einem Verdachtsfall zusammen in einem Kurs waren, werden darüber informiert.

    5. Maßnahmenplan kommunizieren

    Die Kunden werden über Homepage, Newsletter und Aushänge über die aktuellen Maßnahmen informiert und können so sehr gut kooperieren.